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Aktualisiert am: 26. Juli 2026
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In einer prospektiven Kohortenstudie mit 3.033 Mutter-Kind-Paaren (Azad et al. 2016, n=3.033) wiesen Kinder von Müttern, die während der Schwangerschaft täglich künstlich gesüßte Getränke tranken, im Alter von einem Jahr einen doppelt so hohen BMI-Z-Score auf wie Kinder aus Vergleichsgruppen. Veröffentlicht im JAMA Pediatrics, blieb der Effekt auch nach Korrektur für mütterliches Gewicht und Kaloriengesamtaufnahme bestehen. Das ist bemerkenswert, weil die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) alle in der EU zugelassenen Süßstoffe bei Einhaltung der akzeptablen täglichen Dosis (ADI) als sicher für Schwangere einstuft. Die meisten Ratgeber nennen nur die ADI-Werte und übersehen, dass sichere Zulassung nicht automatisch bedeutet, dass regelmäßiger Konsum sinnvoll ist.
Die EFSA hat zwischen 2011 und 2013 alle in der EU zugelassenen Süßungsmittel neu bewertet. Für jeden Stoff wurde ein akzeptabler täglicher Aufnahmewert pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt, der auch für Schwangere gilt. Diese Werte enthalten einen Sicherheitsfaktor von 100. Bei Aspartam bestätigte die EFSA (2013) die ADI von 40 mg pro kg Körpergewicht als sicher, ausdrücklich auch für Schwangere.
Wichtig zu verstehen: Sichere Zulassung heißt, dass kein direkter Schaden für den Fötus bei üblicher Aufnahme nachgewiesen wurde. Sie heißt nicht, dass Süßstoffe nutzen. Studien der letzten Jahre deuten auf Effekte hin, die außerhalb der klassischen Toxikologie liegen: Veränderungen des Darm-Mikrobioms (die Gesamtheit der Bakterien im Darm) und mögliche Prägungseffekte auf den kindlichen Stoffwechsel.
Nach aktueller EFSA-Bewertung gelten folgende Zuckerersatzstoffe bei Einhaltung der Tagesmengen als unbedenklich für Schwangere:
Erythrit nimmt eine Sonderstellung ein. Der Zuckeralkohol wird zu 90 Prozent unverändert über die Nieren ausgeschieden, beeinflusst den Blutzucker nicht und wird laut EFSA (2015) auch in höheren Mengen gut vertragen. Er gilt derzeit als der am besten verträgliche Zuckerersatz in der Schwangerschaft.
Steviolglykoside werden aus den Blättern der Stevia-Pflanze gewonnen. Die EFSA hat 2010 eine ADI von 4 mg pro kg Körpergewicht festgelegt, ausgedrückt als Stevioläquivalent. Diese Menge lässt sich mit normalem Haushaltsgebrauch schwer überschreiten. Wichtig: Rohe Stevia-Blätter oder Rohextrakte sind in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen.
Zwei Süßungsmittel werden von Fachgesellschaften trotz EFSA-Zulassung in der Schwangerschaft ausdrücklich nicht empfohlen:
Saccharin (E 954): Kann laut Bundesinstitut für Risikobewertung die Plazentaschranke passieren und im fetalen Kreislauf länger verweilen als bei der Mutter. Auch wenn kein direkter Schaden belegt ist, empfiehlt das BfR (2020) eine zurückhaltende Verwendung während Schwangerschaft und Stillzeit.
Cyclamat (E 952): Die ADI liegt bei nur 7 mg pro kg Körpergewicht, deutlich niedriger als bei anderen Süßstoffen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät Schwangeren, Cyclamat zu meiden, da einzelne ältere Tierstudien Hinweise auf Entwicklungseffekte lieferten.
Xylit, Sorbit und Maltit sind grundsätzlich nicht toxisch und für Schwangere zugelassen. Sie können jedoch ab 20 bis 30 Gramm pro Tag abführend wirken und Blähungen verursachen. Bei bestehender Neigung zu Verdauungsbeschwerden, die in der Schwangerschaft ohnehin häufig sind, sollten diese Mengen unterschritten werden.
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Der Standard-Ratschlag, in der Schwangerschaft einfach auf Süßstoffe umzusteigen, greift zu kurz. Er behebt das eigentliche Problem nicht, sondern verschiebt es nur. Die Ursache regelmäßigen Süßhungers liegt selten am Zucker selbst, sondern häufig an instabilen Blutzuckerwerten, Nährstoffmangel oder gewohnheitsmäßig gesüßten Alltagsgetränken.
Erstens: In einer Analyse von Hu et al. 2019 (n=1.454) zeigte sich bei Schwangeren mit hohem Konsum künstlich gesüßter Getränke ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten. Die Autoren betonen, dass Kausalität nicht bewiesen ist, sehen jedoch Anlass für Zurückhaltung.
Zweitens: Eine kontrollierte Untersuchung von Suez et al. 2022 (n=120) zeigte, dass bereits geringe Mengen Sucralose und Saccharin die Zusammensetzung des Darm-Mikrobioms innerhalb von 14 Tagen verändern können. Für Schwangere ist das besonders relevant, weil das mütterliche Mikrobiom das kindliche Mikrobiom mitprägt.
Die sinnvollere Strategie liegt darin, den Süßhunger an der Wurzel zu reduzieren, statt Zucker durch Süßstoff zu ersetzen.
Eine Schwangere berichtete in einer typischen Ernährungsberatung, dass sie täglich zwei Gläser Light-Cola trank und sich schuldig fühlte, weil sie Süßhunger nicht kontrollieren konnte. Nach einer Umstellung auf Wasser mit Zitrone, ausreichend Eiweiß zum Frühstück und Magnesium (300 mg pro Tag) verschwand das intensive Verlangen nach drei Wochen. Der Fall ist repräsentativ: Süßhunger folgt meist einem physiologischen Muster, nicht einem Willensproblem.
Blutzucker stabilisieren: Mahlzeiten mit ausreichend Eiweiß (mindestens 20 g pro Hauptmahlzeit), gesunden Fetten und komplexen Kohlenhydraten dämpfen Süßhunger deutlich. Ein Frühstück aus Vollkornbrot mit Ei sättigt länger als ein süßes Müsli.
Trinkgewohnheiten prüfen: Süße Getränke sind der größte Süßstoff-Einbringer. Wasser mit Beeren, Gurke oder Ingwer ist ein tragfähiger Ersatz.
Erythrit gezielt einsetzen: Für Backen und gelegentliches Süßen eignet sich Erythrit besonders. Es hat keinen Einfluss auf Blutzucker und Insulin und wird zu über 90 Prozent unverändert ausgeschieden (EFSA 2015).
Mikronährstoffe beachten: Ein Mangel an Magnesium, Chrom oder B-Vitaminen kann Süßhunger verstärken. Der Bedarf an diesen Nährstoffen ist in der Schwangerschaft erhöht.
Wer den Süßhunger mit Nährstoffen unterstützen möchte, findet in Magnesium und einem B-Komplex zwei gut untersuchte Bausteine. Ergänzend zu einer eiweißreichen Ernährung können sie helfen, das Verlangen nach Süßem physiologisch zu reduzieren.
Eine vertiefte Übersicht zu allen Alternativen findet sich im ausführlichen Ratgeber Zuckerersatzstoffe.
Aspartam, Sucralose, Acesulfam-K, Steviolglykoside und Erythrit gelten laut EFSA in der Schwangerschaft bei üblichem Verzehr als sicher. Saccharin und Cyclamat sollten hingegen gemieden werden. Konkret heißt das: erstens Getränke umstellen und süße Alltagsgetränke durch Wasser mit Zitrone oder Ingwer ersetzen. Zweitens Mahlzeiten so gestalten, dass sie mindestens 20 g Eiweiß enthalten, um Blutzucker und Süßhunger zu stabilisieren. Drittens Erythrit als Zucker-Ersatz zum Backen wählen und Saccharin sowie Cyclamat vermeiden. Ergänzend können gezielte Nährstoffe wie Magnesiumcitrat und ein hochwertiger Vitamin-B-Komplex den Süßhunger physiologisch dämpfen und die erhöhten Bedarfe in der Schwangerschaft abdecken.
Ja, nach EFSA-Bewertung von 2013 ist Aspartam bei Einhaltung der ADI von 40 mg pro kg Körpergewicht auch für Schwangere sicher. Ausnahme: Frauen mit Phenylketonurie müssen Aspartam meiden, da es Phenylalanin enthält.
Saccharin kann die Plazentaschranke passieren und im fetalen Blut länger verweilen als bei der Mutter. Ein direkter Schaden ist nicht belegt, das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt dennoch Zurückhaltung.
Steviolglykoside sind seit 2011 in der EU zugelassen. Die ADI von 4 mg pro kg Körpergewicht lässt sich mit normalem Konsum kaum überschreiten. Rohe Stevia-Blätter sind hingegen nicht als Lebensmittel zugelassen.
Erythrit hat keine festgelegte ADI und gilt bis 0,5 Gramm pro kg Körpergewicht als gut verträglich. Bei sensibler Verdauung kann jedoch schon weniger Blähungen auslösen.
Eine Studie von Azad et al. 2016 (n=3.033) fand Hinweise, dass regelmäßiger Konsum künstlich gesüßter Getränke mit höherem kindlichem BMI im ersten Lebensjahr korreliert. Kausalität ist nicht bewiesen, das Ergebnis mahnt jedoch zur Zurückhaltung.
Ja, Xylit, Sorbit und Maltit sind zugelassen. Ab 20 bis 30 g pro Tag können sie abführend wirken und Blähungen verursachen, weshalb geringere Mengen empfohlen werden.
Azad MB et al. (2016). Association Between Artificially Sweetened Beverage Consumption During Pregnancy and Infant Body Mass Index. JAMA Pediatrics, 170(7):662-670. Doi: 10.1001/jamapediatrics.2016.1397
EFSA (2013). Scientific Opinion on the re-evaluation of aspartame (E 951) as a food additive. EFSA Journal, 11(12):3496. Doi: 10.2903/j.efsa.2013.3496
EFSA (2015). Scientific opinion on the safety of the proposed extension of use of erythritol. EFSA Journal, 13(3):4033. Doi: 10.2903/j.efsa.2015.4033
Suez J et al. (2022). Personalized microbiome-driven effects of non-nutritive sweeteners on human glucose tolerance. Cell, 185(18):3307-3328. Doi: 10.1016/j.cell.2022.07.016
Hu J et al. (2019). Consumption of soft drinks and overweight and obesity among adolescents in 107 countries and regions. International Journal of Epidemiology, 48(4):1272-1284. Doi: 10.1093/ije/dyz126
Bundesinstitut für Risikobewertung (2020). Süßstoffe in Lebensmitteln. BfR Stellungnahme.
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